Betriebsordnung

Der Betreiber bietet Dienstleistungen im Bereich des gesunden Lebensstils an, insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Gesichtsgymnastik und andere Dienstleistungen. Die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ist so zu verstehen, dass die Kunden die Möglichkeit haben, ausgewählte Dienstleistungen des Betreibers in den Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen oder seine Dienstleistungen gemäß den in der Preisliste, dieser Betriebsordnung und den AGB festgelegten Bedingungen zu beziehen.

  1. Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutzpolitik für Kunden und Mitarbeiter

1.1 Die Bedingungen für den Zugang zur Website und die Erbringung der Dienstleistungen sind in Klausel 5 festgelegt. AGB

1.2 Die Einrichtung ist wie folgt aufgeteilt: ein Studio für Gesichtsübungen, sanitäre Einrichtungen, ein Duschraum, ein Umkleideraum/Personalräume.

1.3 Bei Überschreitung der Kapazität einzelner Betriebsteile ist der Betreiber berechtigt, dem Kunden den Zutritt zu verweigern, bis die Kapazität des Betriebes dies zulässt. Dem Kunden stehen insoweit keine Ansprüche gegen den Betreiber zu.

1.4 Wenn der Kunde nicht nachweisen kann, dass er die Dienste in der vom Betrieb geforderten Weise nutzen kann, ist er nicht berechtigt, auf den Betrieb zuzugreifen.

1.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle in der Einrichtung vorhandenen Einrichtungen und Geräte nur in der Weise zu benutzen, wie sie dafür vorgesehen sind. Im Falle von Zweifeln an der Korrektheit ihrer Verwendung ist der Kunde verpflichtet, sie nicht zu verwenden oder die für den Betreiber zuständige Person über die Möglichkeiten der Verwendung eines bestimmten Geräts oder Hilfsmittels zu befragen.

1.6 Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen und Unfälle, die der Kunde sich selbst oder einer anderen Person durch eigene Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Betriebsordnung zufügt.

1.7 Die Kunden nutzen alle Dienste der Website auf eigenes Risiko.

  1. Anweisungen, Einschränkungen und Verbote für Kunden

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Komfort anderer Kunden nicht beeinträchtigt wird, Gesundheits- und Sachschäden vermieden werden und der Betrieb und die Nutzung der Dienstleistungen durch andere Kunden in keiner Weise gestört werden.

2.2 Der Betreiber haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die während der Inanspruchnahme der Leistungen in die Einrichtung eingebracht oder dort zurückgelassen werden, wenn sie außerhalb der vom Betreiber ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Wenn der Kunde während der Nutzung der Dienstleistungen Gegenstände an den vom Betreiber reservierten Stellen deponiert, die einzeln oder in der Summe von zwei oder mehreren Gegenständen den Wert von 100,- EUR (Wertgegenstand) übersteigen, ist er verpflichtet, die verantwortliche Person des Betreibers zu benachrichtigen und sie im Tresor - einer im Betrieb reservierten Stelle - zu deponieren, andernfalls haftet der Betreiber nicht für Schäden, die durch ihre Beschädigung, Diebstahl, Wertminderung über den genannten Betrag hinaus entstehen. Die Haftung des Betreibers für Schäden ist weiter in den AGB geregelt.

2.3 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der Studie in begründeten Fällen zu unterbrechen oder einzuschränken. Dies gilt insbesondere für die Anmietung eines Teils oder des gesamten Geländes sowie für notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten, die mit der Aufrechterhaltung eines normalen, komfortablen und sicheren Betriebs für die Mitglieder nicht unvereinbar sind, sowie in Situationen, die durch höhere Gewalt verursacht werden (z.B. Wasserleitungsbrüche, Abschaltung der Wasser-, Strom- oder Warmwasserversorgung, erzwungene Schließung des Geländes durch Entscheidung des Vermieters oder einer staatlichen oder kommunalen Behörde, Stromausfall, Heizungsausfall usw.). Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

2.4 Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Dauer des Besuchs der Studie alle Richtlinien und Anweisungen des Betreibers zu befolgen.


2.4 Das Verbot, die Räumlichkeiten zu betreten, gilt für:

  1. (a) Personen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder toxischen Substanzen stehen. Die Beurteilung obliegt ausschließlich dem Betreiber oder der verantwortlichen Person des Betreibers
  2. b) Personen mit Tieren
  3. c) Personen, die offensichtliche Anzeichen von übertragbaren, ansteckenden Krankheiten aufweisen (die Beurteilung obliegt allein dem Betreiber, der verantwortlichen Person oder einer vom Betreiber beauftragten Person) oder Personen mit offenen Wunden oder Hautproblemen oder die an einer Krankheit leiden, wenn der Betreiber oder die verantwortliche Person des Betreibers der Meinung ist, dass der Aufenthalt einer solchen Person in den Räumlichkeiten des Betreibers eine Gefahr für die Gesundheit anderer Kunden oder eine Beschädigung des Eigentums des Betreibers darstellen könnte.
  4. d) Personen, die beabsichtigen, die Räumlichkeiten ohne Erlaubnis des Betreibers, des Verantwortlichen oder einer vom Betreiber beauftragten Person für einen anderen als den vorgesehenen Zweck zu nutzen (z. B. für kommerzielle oder nicht sportliche Zwecke)
  5. e) Personen, die die in den AGB oder in diesem Betriebsreglement festgelegten Pflichten nicht einhalten
  6. f) Personen, die die Dienste in verschmutzter oder übel riechender Kleidung nutzen (die Beurteilung obliegt allein dem Betreiber, der verantwortlichen Person oder der vom Betreiber beauftragten Person)

2.5 Aus Sicherheitsgründen dürfen Personen, die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen oder an- und auskleiden können, sowie Personen mit erheblichen körperlichen oder geistigen Behinderungen die Umkleidekabine nur in Begleitung einer anderen Person betreten, die in der Lage ist, die genannten Handlungen auszuführen.


2.6 Insbesondere ist es verboten:
(a) Rauchen
(b) Mitbringen und Verwenden von Glasgegenständen (einschließlich Flaschen)

  1. c) Fotografieren oder Filmen von Personen oder Gruppen ohne deren Zustimmung. Für das Fotografieren oder Filmen zu kommerziellen Zwecken und für die Presse muss eine schriftliche Genehmigung des Betreibers eingeholt werden
  2. d) übermäßigen Lärm zu machen und durch ihr Verhalten den Komfort der anderen Kunden zu beeinträchtigen
  3. (e) Nutzung von Sport- und Spielgeräten
    (f) Verwendung von Drogenutensilien außerhalb der Duschen
    g) Verbrauchen (alles)
    i) Störung der technischen Einrichtungen der Anlage
  4. j) den Betreiber um Leistungen zu bitten, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind oder die dem Zweck der Leistungen oder der Betriebsordnung widersprechen
  5. (k) Führen und Verwenden von Waffen

2.7 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

- auf Sauberkeit und Hygiene in den Räumlichkeiten des Betriebsgeländes zu achten, sowie im Falle eines Mangels den Betreiber oder die verantwortliche Person des Betreibers zu informieren,

- im Falle einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes, einer möglichen Beobachtung von Gesundheitsproblemen bei sich selbst oder anderen Kunden den Betreiber oder die verantwortliche Person des Betreibers unverzüglich zu informieren

- die Einrichtungen des Dienstes pfleglich zu behandeln und die Räumlichkeiten und das Eigentum des Betreibers oder Dritter nicht zu beschädigen,

2.8 Bei Nichteinhaltung der in den AGB festgelegten Verpflichtungen des Kunden oder der in dieser Betriebsordnung festgelegten Verpflichtungen kann der Betreiber über die verantwortliche Person oder den diensthabenden Trainer gemäß den AGB vorgehen sowie den Kunden zum sofortigen Verlassen des Geländes auffordern, ohne dass dem Betreiber eine Entschädigung zusteht.

2.9 Der Kunde nimmt an den Übungen im Zentrum des Betreibers auf eigenes Risiko teil, er ist körperlich und geistig fit und in der Lage, die Übungen zu absolvieren. Vor jeder Übung berücksichtigt der Kunde seinen aktuellen Gesundheitszustand und passt die Art der Übung, die Intensität, die Belastung und die Dauer der Übung entsprechend an. Er füllt einen Informationsfragebogen aus und bespricht seine Fragen und seinen Gesundheitszustand mit dem Trainer.

  1. Methode und Häufigkeit der Reinigung Vorgänge

3.1 Die Reinigung der Studioräume erfolgt täglich vor Beginn des Betriebs und bei Bedarf laufend. Die Reinigung der Einrichtungen für die persönliche Hygiene, der Oberflächen und der Böden erfolgt im Laufe des Tages nach Bedarf. Die in der Einrichtung befindlichen Abfallbehälter werden nach Bedarf geleert.

  1. Verfahren zur maschinellen Reinigung oder Desinfektion von Raumoberflächen und Einrichtungsgegenständen

4.1 Das Desinfizieren, Reinigen, Aufräumen sowie alle Sauberkeits- und Aufräumarbeiten auf dem gesamten Gelände obliegen dem Team, das die Gesichtsübungen an dem betreffenden Tag durchgeführt hat und das diese Tätigkeit auf der Grundlage eines Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber ausübt.

4.2 Die in den Räumlichkeiten des Werks bereitgestellten Rollen (Einweg-Papiertücher) sind zum Abwischen der Maschinen nach deren Benutzung bestimmt, nicht zur persönlichen Hygiene.

  1. Methode und Häufigkeit der Reinigung von Beleuchtungskörpern und Fenstern
    5.1 Beleuchtungskörper und Fenster sind durch ausreichende Schutzvorrichtungen gegen Bruch geschützt.

und werden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, gereinigt. Die Betriebsordnung ist gültig ab 01.09.2022

Anhang Nr. 1 - Ergänzung der Betriebsordnung in Bezug auf die Erbringung ausgewählter Dienstleistungen gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 554/2007 Slg.

1) Art und Weise der Leistungserbringung, medizinische Kontraindikationen für Dienstleistungen und verbotene Handlungen bei der Erbringung von Dienstleistungen,

Das Training der Gesichtsmuskeln wird den Kunden als Dienstleistung gemäß der aktuellen Preisliste für die in der Einrichtung angebotenen Übungsarten angeboten.

Medizinische Kontraindikationen auf Seiten des Kunden

Kosmetische und plastische Behandlungen:

  • Botox-Anwendung in den letzten 14 Tagen
  • Gesichtsauffüllungen in den letzten 30 Tagen
  • Fadenlifting in den letzten 30 Tagen
  • andere chirurgische Eingriffe im Gesicht in den letzten 6 Monaten

 

Dermatologische Probleme:

  • Schäden im Gesicht - z. B. entzündete Akne, Ekzeme, Schuppenflechte, Herpes, Hautverletzungen, Warzen, Verbrennungen, Rosazea, langfristige Einnahme von Steroiden, die das Gesicht geschädigt haben, oder andere Infektionskrankheiten.

 

Andere gesundheitliche Probleme:

  • Krebs in dem zu stimulierenden Gebiet innerhalb von 12 Monaten nach Linderung/Beseitigung der Symptome 
  • Epilepsie
  • Hohe Anfälligkeit für Knochenbrüche oder schwere Osteoporose
  • Herzprobleme (durch das EMS-Gerät) - informieren Sie den Trainer während der Beratung vor dem Training und er wird ein längeres stimulierendes Training anstelle des EMS-Geräts wählen
  • Diabetes mit Verlust der Hautsensibilität

 

Andere Kontraindikationen

  • Schwangerschaft (durch das EMS-Gerät) - informieren Sie den Trainer bei der Beratung vor dem Training und er wird ein längeres stimulierendes Training anstelle des EMS-Geräts wählen
  • infektiöse Erkrankungen der Atemwege akute Krankheitszustände

Verbotene Handlungen bei der Erbringung von Dienstleistungen:

Narbenmanipulation
Manipulation von Muttermalen an der Hornhaut und der Bindehaut

2) Betriebsbedingungen und die Gesundheits- und Sicherheitspolitik des Kunden sowie die Gesundheits- und Sicherheitspolitik für die Mitarbeiter der Einrichtung.

Im Betrieb werden hygienische und seuchenhygienische Vorschriften und Maßnahmen eingehalten. Der Betreiber ist für deren Einhaltung verantwortlich und sorgt für die ordnungsgemäße Hygiene im Betrieb. Insbesondere hat er für Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens und der Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu sorgen.

Die Räumlichkeiten müssen sauber und aufgeräumt gehalten werden. Die Arbeitnehmer müssen auf die persönliche Hygiene achten. Handtücher und Seife, fließendes Wasser und Toiletten im Studio müssen vorhanden sein.

Mitarbeiter, die Kunden bedienen, müssen auf die Einhaltung der persönlichen Hygiene achten:

- saubere Arbeitskleidung haben

- Waschen Sie sich nach jeder Bedienung die Hände mit Seife unter fließendem Wasser, halten Sie ein eigenes Handtuch bereit und reinigen Sie Ihren Stuhl und Ihre Utensilien.

Die Anlage ist mit ausreichend Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ausgestattet.

In der Einrichtung befindet sich an einem geeigneten und zugänglichen Ort ein Erste-Hilfe-Kasten, der gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 554/2007 über die Einzelheiten der Anforderungen an Einrichtungen für die Pflege des menschlichen Körpers.

Im Falle einer Verletzung eines Mitarbeiters oder Kunden oder einer Blutung eines Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung ist die betroffene Stelle sofort mit Wasser abzuspülen und anschließend zu desinfizieren. Im Falle einer Kontamination der Hände mit biologischem Material müssen die Hände mit einem Präparat mit bakterizider und viruzider Wirkung (cutasept) gewaschen und desinfiziert werden.

Der Betrieb verfügt über ausreichende Mengen an Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie über saubere Wäsche oder Einwegartikel.

Es dürfen nur solche kosmetischen Mittel aus dem Vertriebsnetz verwendet werden, die nicht gesundheitsschädlich sind.

3) Anweisungen für die Verwendung von Hilfsmitteln

Falls bei der Erbringung der Dienstleistungen Hilfsmittel verwendet werden, sind sowohl das Personal als auch der Kunde verpflichtet, diese Gebrauchsanweisung zu befolgen. Gebrauchsanweisungen für die Geräte sind in den Räumlichkeiten erhältlich. Medizinische Kontraindikationen für die Verwendung dieser Geräte werden in der Gebrauchsanweisung angegeben oder ihr beigefügt.

4) Verfahren zur maschinellen Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen, einschließlich Raumoberflächen und Ausrüstungen,

Die nassmechanische Reinigung und Desinfektion von Arbeitsflächen, Böden und persönlicher Hygieneausrüstung erfolgt täglich nach Arbeitsende und kontinuierlich während der Arbeit.

Die Oberflächen der Geräte, die direkt mit dem Körper des Kunden in Berührung kommen, müssen nach jedem Kunden mit einem für diesen Zweck vorgesehenen Produkt gereinigt und desinfiziert werden.

Die abwaschbaren Wandflächen und Möbel müssen einmal wöchentlich feucht gereinigt werden.

Bei der Verwendung des Desinfektionsmittels sind die beiliegenden Herstellerangaben zu beachten und die Verfallsdaten einzuhalten. Fällt bei der Betreuung des Kunden Abfall an, wird dieser nach jedem Kunden entfernt und in verschließbaren Behältern gesammelt. Die Abfallbehälter werden täglich geleert, gereinigt und desinfiziert.

Alle Beschichtungen und Anstriche der Ausrüstung sind mindestens alle zwei Jahre zu überholen.

Bei der Operation verwendete Desinfektionsmittel:

Flächendesinfektionsmittel: sanytol, savo, denkmit

Mittel zur Desinfektion von Arbeitsmitteln: sanytol, desprej, dettol

5) Verfahren zur Lagerung und Handhabung von Wäsche

Es muss genügend Wäsche in der Einrichtung vorhanden sein, die der erwarteten Anzahl von Kunden entspricht. Für jeden Klienten muss saubere Wäsche verwendet werden.

Saubere Wäsche und gebrauchte Wäsche dürfen nicht miteinander in Berührung kommen oder bei der Handhabung der Wäsche verwechselt werden.

Saubere Wäsche wird in ausreichender Menge in einem abschließbaren Spind gelagert, benutzte Wäsche wird in einen abschließbaren Plastikkorb gelegt, in dem sie täglich gewaschen und getrocknet wird. In der Einrichtung gibt es eine Waschmaschine und einen Trockner für die tägliche Pflege der sauberen Wäsche der Klienten.

6) Methode und Häufigkeit der Reinigung des Geräts

Die Räumlichkeiten werden sauber und aufgeräumt gehalten. Die Desinfektion von Wänden, Böden und Geräten wird regelmäßig - täglich - durchgeführt. Es werden die im Vertriebsnetz erhältlichen Desinfektionsmittel verwendet. Bei der Verwendung dieser Mittel ist das in der Gebrauchsanweisung des Herstellers angegebene Verfahren zu befolgen.

Feste Siedlungsabfälle sind in verschließbaren und abwaschbaren Behältern zu sammeln und täglich abzuholen. Die Behälter sind täglich zu reinigen und zu desinfizieren.

Die Abholung der festen Siedlungsabfälle erfolgt durch den Arbeitnehmer nach Erledigung des letzten Auftrags an dem betreffenden Tag.

7) die Art der Abfallbewirtschaftung, ihre Entsorgung, die Häufigkeit der Leerung der Abfallbehälter, ihre Reinigung und Desinfektion.

Feste Siedlungsabfälle werden in verschließbaren und abwaschbaren Containern gesammelt und täglich abgeholt, die Container werden täglich gereinigt und desinfiziert.

Die Abwässer werden in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.